In der Vergangenheit wurde immer wieder über eine VN-mandatierte Friedensmission in Gaza und im Westjordanland diskutiert, aber nie beschlossen. Angesichts der Blockade des VN-Sicherheitsrates und der anhaltenden Angriffe der Terrororganisation Hamas auf Israel ist ein neuer Anlauf für eine VN-Friedensmission zum jetzigen Zeitpunkt unrealistisch.
Weder Finanzhilfen oder Waffenlieferungen an die Ukraine noch die Ausbildung ukrainischer Soldaten auf deutschem Boden machen uns zu einer Kriegspartei.
Die ukrainische Regierung hat zugesichert, Streumunition nicht gegen die Zivilbevölkerung, sondern ausschließlich gegen militärische Ziele einzusetzen.
Seit dem Vertrag von Amsterdam gibt es ein offizielles Verfahren gegen EU-Mitgliedstaaten, die die EU-Grundwerte gefährden oder bereits verletzt haben.
Entschließungsanträge des Bundestages sind für die Bundesregierung rechtlich nicht verbindlich, sondern in erster Linie von politischer Bedeutung.
Für die Finanzierung und Ausstattung der Tierheime hat die Bundesregierung keine direkte Zuständigkeit.

