
(...) Der Anspruch auf vorrangige Einspeisung soll weiterhin bestehen bleiben. (...)
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(...) Der Anspruch auf vorrangige Einspeisung soll weiterhin bestehen bleiben. (...)
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(...) Die neue Regelung des § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG sieht vor, dass Verluste aus Termingeschäften, insbesondere aus dem Verfall von Optione (...)
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(...) Anzeigepflichten für Spenden, Gastgeschenke sonstige Zuwendungen für die politische Tätigkeit (...)
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