Wann erfolgt endlich Abschaffung des Mindestbeitrags in der GKV ?
Sehr geehrter Herr Kießling,
was tut die CSU konkret um das Problem Mindestbeitrag in der GKV endlich zu lösen ?
Seit Jahren warten die Betroffenen ( Kleinunternehmer & Rentner die nicht in der KVdR sein können ) auf eine faire Lösung ...die Regierung schläft ....
Das Problem liegt in der sogenannten Mindestbemessungsgrundlage. Für 2026 wird zur Berechnung des Beitrags ein fiktives Einkommen von 1.318,33 Euro unterstellt. [5, 12, 13]
Folge: Wer weniger verdient, zahlt dennoch den vollen Mindestbeitrag (ca. 220–250 € inkl. Pflegeversicherung), was bei Kleinstunternehmern oder nicht erwerbstätigen Privatpersonen zu einer finanziellen Überlastung führen kann.
Vergleich: Bei einem Angestellten mit 500 € Einkommen würde der Beitrag nur rund 40 € betragen, da hier das tatsächliche Einkommen zählt.
Mit freundlichen Grüßen
S. M.
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Bei freiwillig gesetzlich krankenversicherten Rentnerinnen und Rentnern sind neben der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auch Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge, private Lebensversicherungen und ausländische Renten beitragspflichtig.
Beiträge müssen allerdings höchstens bis zur jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze gezahlt werden. Bei geringen Einkünften müssen freiwillig Versicherte grundsätzlich einen Mindestbeitrag entrichten, der aus einer gesetzlich festgelegten Mindesteinnahme berechnet wird.
Freiwillig gesetzlich versicherte Rentnerinnen und Rentner können zudem vom Rentenversicherungsträger einen Zuschuss zur Krankenversicherung erhalten.
Aktuell wird intensiv über eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherung diskutiert. Diese Reformvorschläge zielen vor allem darauf ab, die Finanzierung des Systems langfristig zu sichern und den Anstieg der Zusatzbeiträge zu begrenzen. Vor diesem Hintergrund stehen Maßnahmen, die zu Mindereinnahmen führen würden – wie etwa eine Abschaffung des Mindestbeitrags – aktuell nicht im Fokus. Vielmehr geht es darum, die Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt zu stabilisieren.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kießling MdB

