(...) Die Reform stellt eine deutliche Verbesserung dar und lässt eine einfache Verweigerung der rechtlichen Eltern gegenüber dem leiblichen Vater nicht mehr zu. Entscheidend ist nunmehr, ob der leibliche Vater ein ernsthaftes Interesse an seinem Kind gezeigt hat und ob der Umgang mit dem leiblichen Vater dem Kindeswohl dient. (...)
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