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Michael Frieser
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Frage von Sharon S. •

Frage an Michael Frieser von Sharon S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Frieser,
haben Sie schon einmal mehrere Monate probeweise vom Existenzminimum (Regelbedarf für ALG2 Bezieher) gelebt? (Wahrscheinlich nicht ...)
Wenn ja - was waren Ihre Erfahrungen?
Wenn nein - warum nicht?
Wann wird dieses Thema wieder auf der Tagesordnung unserer Bundespolitiker stehen?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.,

Ich habe noch nicht von der Höhe des Regelbedarfs für erwachsene Personen gelebt, kann mir aber natürlich vorstellen, dass der Lebensalltag für Arbeitslosengeld II-Bezieher stark eingeschränkt ist, vor allem wenn Kinder mit im Haushalt leben. Umso wichtiger sind m.E. die entsprechenden Leistungen für Kinder, Bildung und Teilhabe, Alleinerziehende, Schwangere und Zusatzleistungen für Behinderungen, Erkrankungen und sonstige Härtefälle. Trotzdem bleibt das ALG II per Definition ein Instrument, das erwerbsfähige Menschen lediglich in die Lage versetzt, ihre materiellen Grundbedürfnisse zu befriedigen, womit im Alltag sicherlich eine Vielzahl von Einschränkungen verbunden ist. Gerade deshalb sind die Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung von ALG II-Beziehern von so großer Bedeutung.

Arbeitslosengeld I und II standen und stehen ganz aktuell vor allem im Zusammenhang mit der Corona-Krise auf der Tagesordnung der Bundespolitik: Um soziale Härten abzumildern, werden u. a. die Zugangsbeschränkungen für die Grundsicherung und die Sozialhilfe gelockert. So sind die Vermögensprüfung und die Überprüfung der Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizungskosten seit 1. März 2020 befristet vereinfacht.

Weil diejenigen, die bereits vor der Krise arbeitssuchend waren und Arbeitslosengeld nach dem SGB III bezogen, derzeit geringere Aussichten auf eine neue Beschäftigung haben, wird das Arbeitslosengeld nach dem SGB III um drei Monate verlängert, wenn der Anspruch zwischen 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Frieser

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