Im Fall der sexuellen Belästigungen sehe ich und die SPD-Bundestagsfraktion in der Rechtsprechung einen erheblichen Handlungsbedarf – gerade weil sich hier eine regelrechte Schutzlücke offenbart. Obwohl jede einfache Beleidigung strafbar ist, können anstößige und einschüchternde verbale sexuelle Belästigungen in der Regel nicht bestraft werden.
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