(...) Dass die Ausführungen zur Beweispflicht nicht immer leicht für Kläger und/ oder Beklagte sind, kommt regelmäßig vor. Es widerspräche jedoch dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, wenn Rechtsbrüche vom Richter verlangt werden würden – Kein Richter dürfte also vom Anwalt verlangen, gegen seine Verschwiegenheitspflichten zu verstoßen. Auch das Berufsrecht des Anwalts und seine Zulassung als Anwalt könnten so gefährdet werden – dem Anwalt selbst dürfte also auch nicht daran gelegen sein, über Details zu sprechen, die er im Rahmen seiner Vertrauensposition erfuhr. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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