(...) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist bereits im März an die EU-KOM herangetreten und hat auf der Grundlage eines Gutachtens den Überförderungstatbestand gemeldet. Dass eine Überförderung gemeldet werden muss, dazu haben wir uns mit dem EEG 2014 verpflichtet. Allerdings hätte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie das Parlament unterrichten können, dass sie an die EU-KOM herangetreten ist. (...)
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