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Meral Thoms
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Frage von Noelle A. •

Sehr geehrte Frau Thoms, wie kann ein Betrag von max. 100€ im Monat (geplante Härtefallregelung) eine Pauschale Beihilfe ersetzen, wenn die Beiträge zur GKV bei über 1.000€ (!) im Monat liegen können?

Der „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen - weitere Maßnahmen“ (LT-Drs. 18/5099) in § 75 Landesbeamtengesetz (max 100€)

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