Sehr geehrte Frau Thoms, wie kann ein Betrag von max. 100€ im Monat (geplante Härtefallregelung) eine Pauschale Beihilfe ersetzen, wenn die Beiträge zur GKV bei über 1.000€ (!) im Monat liegen können?
Der „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen - weitere Maßnahmen“ (LT-Drs. 18/5099) in § 75 Landesbeamtengesetz (max 100€)
Sehr geehrte Frau A.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Wir haben ein großes Interesse daran, die Bedingungen für Beamtinnen und Beamte möglichst attraktiv und flexibel zu gestalten.
Uns ist sehr bewusst, dass Menschen beispielsweise mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen wegen der Risiko-Berücksichtigung bei den Versicherungsprämien der privaten Krankenversicherungen häufiger freiwillig gesetzlich krankenversichert sind und – anders als privat Krankenversicherte – ihre Versicherungsbeiträge vollständig selbst zahlen müssen. Diese Beiträge können eine erhebliche finanzielle Belastung bedeuten.
Deshalb setzen wir uns seit Längerem für die Wahlmöglichkeit für eine pauschale Beihilfe zur gesetzlichen Krankenversicherung ein.
Wir sind uns darüber im Klaren, dass die nun in einem ersten Schritt geplante Härtefallregelung lediglich einen kleinen Teil zur Abfederung der finanziellen Belastung beitragen kann.
Wir hätten uns auch weitergehende Maßnahmen bis hin zur Übernahme der vollen Arbeitgeberbeiträge in Höhe der Hälfte der gesamten Krankenversicherungsbeiträge sehr gut vorstellen können. Diese sind jedoch leider zum derzeitigen Zeitpunkt nicht mit unserem Koalitionspartner konsensfähig.
Wir werden uns gleichwohl auch weiterhin für eine Wahlmöglichkeit für eine pauschale Beihilfe zur gesetzlichen Krankenversicherung in Nordrhein-Westfalen einsetzen.
Beste Grüße
Meral Thoms

