Sehr geehrte Frau Thoms, wie kann ein Betrag von max. 100€ im Monat (geplante Härtefallregelung) eine Pauschale Beihilfe ersetzen, wenn die Beiträge zur GKV bei über 1.000€ (!) im Monat liegen können?
Der „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen - weitere Maßnahmen“ (LT-Drs. 18/5099) in § 75 Landesbeamtengesetz (max 100€)
Weitere Fragen an Meral Thoms
Inzwischen wurde die Lehrerin amtsärztlich untersucht und wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt.
Wir haben ein großes Interesse daran, die Bedingungen für Beamtinnen und Beamte möglichst attraktiv und flexibel zu gestalten.
In einem ersten Schritt ist nun eine Härtefallregelung geplant
Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass auch NRW eine entsprechende Förderung anbietet: für Absolventinnen und Absolventen, die ihre Meisterprüfung erfolgreich abgeschlossen haben, besteht seit dem 1. Juli 2023 die Möglichkeit, eine Prämie in Höhe von 2.500 Euro beantragen

