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Melanie Bernstein
CDU
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Frage von Felix T. •

Wie gehen Sie damit um, dass die AFD mit einer gezielten Kampagne im Falle von Frau Brosius-Gersdorf die Arbeit der Koalition und damit die Demokratie gestört hat?

Sehr geehrte Frau Bernstein, mit Erschrecken habe ich mitbekommen, wie einfach es der AFD fällt, die Arbeit der Regierung zu stören. Dass die AFD mit modernen Medien umgehen kann, ist spätestens seit dem letzten Wahlkampf klar, aber der Fall "Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf" hat gezeigt, dass CDU und SPD den neuen Anforderungen noch nicht gewachsen sind.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Frage zur Wahl von Richterinnen und Richtern für das Bundesverfassungsgericht.

Die Auswahl von Verfassungsrichtern ist ein sensibler Prozess, der Kompromisse erfordert. Lange war es Praxis, dass Union und SPD je drei Richter für die Senate vorschlagen, FDP und Grüne je einen. Dennoch gab es schon in der Vergangenheit politische Auseinandersetzungen, etwa als die Grünen CDU-Kandidaten wie Günter Krings und Robert Seegmüller als „zu konservativ“ ablehnten. Die Union zeigte damals Kompromissbereitschaft und unterstützte Günter Spinner, den das Bundesverfassungsgericht selbst vorgeschlagen hatte. Solche Debatten sind daher Teil des demokratischen Prozesses und kein Angriff auf die Demokratie.

In meiner Fraktion bestanden von Beginn an inhaltliche Bedenken gegen Frauke Brosius-Gersdorf, insbesondere zu ihrer Haltung zu § 218 StGB und dem Kopftuchverbot. Der bestehende Abtreibungskompromiss ist ausgewogen, da er Beratung vorschreibt und werdendes Leben schützt, ohne Frauen zu kriminalisieren. Eine Änderung im Sinne von Frau Brosius-Gersdorf könnte die verpflichtende Schwangerschaftskonfliktberatung abschaffen, so dass betroffene Frauen nicht mehr in der bisherigen Form beraten und bei dieser wichtigen Frage unterstützt würden. Das möchte ich nicht mittragen. Ebenso widerspricht ihre Haltung zum Kopftuch aus meiner Sicht dem Neutralitätsprinzip.

Der Vorwurf, die Ablehnung von Brosius-Gersdorf sei das Ergebnis einer politischen Kampagne, ist nicht zutreffend. Meine Entscheidung basierte auf sachlicher Prüfung ihrer Positionen, die aus meiner Sicht nicht den Konsens der politischen Mitte widerspiegeln und daher nicht gesellschaftlich mehrheitsfähig sind. Als Abgeordnete bewerte ich solche Fragen unabhängig und abgewogen, ohne mich von externem Druck leiten zu lassen.

Inzwischen hat Frau Brosius-Gersdorf angekündigt, nicht mehr zur Wahl anzutreten, was die Diskussion um ihre Kandidatur beendet - nicht aber die Frage nach dem Umgang mit der Wahl von Richterinnen und Richtern insgesamt. Politische Debatten über die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts sind Teil des demokratischen Prozesses, wie auch vergangene Auseinandersetzungen – etwa die Ablehnung von CDU-Kandidaten wie Günter Krings durch andere Parteien – zeigen. Solche Diskussionen stärken die Demokratie, statt sie zu gefährden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen meinen Standpunkt näherbringen und verbleibe mit herzlichen Grüßen

Melanie Bernstein

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