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Melanie Bernstein
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Frage von Antje L. •

Frage an Melanie Bernstein von Antje L. bezüglich Gesundheit

Können Sie mir erklären, warum das Verbot der Konversionstherapie und Regelungen zur Geschlechtsidentität in einem Gesetz behandelt werden? Selbstverständlich müssen homosexuelle Menschen vor absurden Therapien geschützt werden, die zum Ziel haben, ihre sexuelle Orientierung zu ändern. Es ist dagegen höchst problematisch, wenn TherapeutInnen untersagt werden soll, mit ihren PatientInnen analytisch und gender-kritisch zu arbeiten. Die TherapeutInnen und PädagogInnen müssen beispielsweise lesbische Mädchen dabei unterstützen dürfen, für sich herauszufinden, ob der schwerwiegende Eingriff einer medizinischen Geschlechtsanpassung mit lebenslanger Medikamenteneinnahme der richtige Weg ist oder ob nicht vielleicht Geschlechterstereotypen mit den Normierungen, wie ein „richtiges“ Mädchen zu sein, die tiefere Motivation für den Wunsch nach einer Geschlechtsanpassung bilden. In den letztgenannten Fällen würde eine offene therapeutische und pädagogische Begleitung den betroffenen Mädchen die Chance bieten, anstelle einer Transition ein Leben mit weiblichem Körper abseits der derzeit in vielen sozialen und medialen Umfeldern wieder so massiv vermittelten Geschlechterklischees zu leben.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Langethal,

da Konversionstherapien darauf abzielen, die Geschlechtsidentität zu verändern, kommt das Gesetz natürlich nicht ohne Regelungen dazu aus. Es gibt im Gesetz allerdings keine anderen Einschränkungen, welche in eine neutrale psychotherapeutische Behandlung zur Geschlechtsidentität eingreifen würden.

Verboten werden, "Medizinische Interventionen, die darauf gerichtet sind, die sexuelle Orientierung oder die selbstempfundene geschlechtliche Identität einer Person gezielt zu verändern oder zu unterdrücken".

Explizit nicht verboten werden "Behandlungen, die der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität einer Person oder ihrem Wunsch nach einem eher weiblichen oder eher männlichen Körperbild zum Ausdruck verhelfen."

Insgesamt gilt das Verbot nur dann, "wenn der Gesprächspartner zielgerichtet Einfluss zu nehmen versucht auf die sexuelle Orientierung oder die selbstempfundene geschlechtliche Identität eines Betroffenen." Seelsorgerische und psychotherapeutische Gespräche sind ansonsten in jedem Rahmen erlaubt.

In der Öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages am 11. März 2020 hat keiner der anwesenden Verbandsvertreter die von Ihnen ausgezeigte Problematik kritisiert. Das wäre Aufgabe der anwesenden Bundes Psychotherapeutenkammer gewesen, mögliche Einschränkungen der psychotherapeutischen Behandlung zu erkennen und anzuzeigen.

Alles was Sie in ihrer Nachricht aufzählen kann und soll auch weiterhin Bestandteil therapeutischer Arbeit sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre

Melanie Bernstein

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