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Mechthild Rawert
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Frage von Barbara U. •

Frage an Mechthild Rawert von Barbara U. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Rawert

Ich weiß nicht, ob Sie die Meldung gelesen haben, dass die BVG in Berlin wild plakatiert.
http://www.bz-berlin.de/aktuell/berlin/bvg-plakatiert-wild-in-berlin-article984690.html

Gilt das Graffiti- Bekämpfungsgesetz nicht für alle?

Wie soll ich als Pädagogin den Jugendlichen ein Rechtsempfinden vermitteln, wenn eine Institution Strafantrag gegen Jugendliche stellt und selbst die gleichen Straftaten begeht?

Ich muss nicht besonders erwähnen, dass die Sprayer in Berlin legale Flächen brauchen, um nicht illegal zu sprühen und nun abwarten, wie die Polizei und Justiz auf die BVG reagiert, die ja ausreichend eigene Flächen für derartige Aktionen hat.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Uduwerella,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der strittigen Werbekampagne der BVG. Das Bekleben von Mülltonnen oder Stromkästen gilt ohne Ausnahme als Sachbeschädigung und ist eine Ordnungswidrigkeit, für die die VerursacherInnen zur Kasse gebeten werden. Im Rahmen des 39. Strafrechtsänderungsgesetz aus dem Jahr 2005, auch Graffiti-Bekämpfungsgesetz genannt, wurden die §§ 303 und 304 StGB ergänzt, um künftig auch das Aufsprühen von Graffiti als Sachbeschädigung verfolgen und ahnden zu können.

Das Strafgesetzbuch gilt für alle, auch für die BVG. Und ich stimme Ihnen zu, dass den Berliner Verkehrsbetrieben als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts eine Vorbildwirkung für BürgerInnen und gerade auch für Jugendliche zukommt.

Nach Rücksprache mit der BVG-Pressesprecherin Petra Reetz liegt der Sachverhalt wie folgt: Die BVG hatte sich bei ihrer Werbekampagne für die Flirt- und Kontaktbörse der Berliner Verkehrsbetriebe "Meine Augenblicke" für eine Werbeidee von Studierenden der privaten Mediadesign-Hochschule entschieden. Die Kampagne sollte sich bewusst von anderer Werbung abheben. Dazu gehörte auch, dass die Motive an ungewöhnlichen Orten zu sehen sind. Nicht geplant und nicht zulässig war jedoch, dass dazu auch Müllbehälter der Berliner Stadtreinigung oder Stromkästen von Vattenfall benutzt wurden. Die BVG habe die Studenten daher aufgefordert, die Zettel kurzfristig von allen nicht genehmigten Flächen wieder zu entfernen.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen

Mechthild Rawert