
(...) Nach Artikel 70 bis 74 Grundgesetz liegt die Gesetzgebungskompetenz für Schulen ausschließlich und für Bildung ganz überwiegend bei den Ländern - und damit auch für inklusive Bildung. (...)
(...) Nach Artikel 70 bis 74 Grundgesetz liegt die Gesetzgebungskompetenz für Schulen ausschließlich und für Bildung ganz überwiegend bei den Ländern - und damit auch für inklusive Bildung. (...)
(...) Nach Artikel 70 bis 74 Grundgesetz liegt die Gesetzgebungskompetenz für Schulen ausschließlich und für Bildung ganz überwiegend bei den Ländern - und damit auch für inklusive Bildung. (...)
(...) Ich empfehle, im jeweils zuständigen Kultusministerium nachzufragen. (...)
(...) Ich empfehle, im jeweils zuständigen Kultusministerium nachzufragen. (...)
(...) Ich empfehle, im jeweils zuständigen Kultusministerium nachzufragen. (...)
(...) Ich sehe durchaus die Probleme, die wir haben, meine aber auch, dass ein gelegentlicher Blick ins Ausland vieles relativiert. (...)