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Frage von Thomas S. •

Frage an Matthias Zimmer von Thomas S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Guten Tag Herr Prof. Zimmer,

meine Fragestellung betreffs Arbeit und Beschäftigung bescheiden Sie wie folgt:

"Ich halte nichts von der Idee, dass der Gesetzgeber vorschreibt, dass in den Ausschreibungen Informationen zur Vergütung enthalten sein müssen. Ausnahme sind natürlich Ausschreibungen im öffentlichen Dienst. Zu Ihrer zweiten Frage: Die Bedingungen für den Mindestlohn mit Blick auf Praktika sind in §22 MiLoG präzisiert. Ich sehe keinen Grund, hier etwas zu ändern.

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/matthias-zimmer/fragen-antworten/565964

Ich danke Ihnen für die pointierte Darstellung Ihrer Meinung, es wäre aber kein Fehler gewesen, wenn Sie diese mit Argumenten begründet hätten. Letzteres kann ich nicht erkennen.

Warum halten Sie nichts von der Idee, dass der Gesetzgeber vorschreibt, dass in Ausschreibungen Informationen zur Vergütung enthalten sein müssen?

Sie weisen darauf, dass die Bedingungen für den Mindestlohn mit Blick auf Praktika in §22 MiLoG präzisiert wären und dass Sie keinen Grund erkennen hier etwas zu ändern.

Ich sehe das anders: Pflichtpraktika werden m.E. von einem Teil der Unternehmen missbraucht um eine in mehreren hundert Stunden erfolgte wertschöpferische Arbeitsleistung junger Menschen einzufordern ohne 1 Cent dafür bezahlen zu wollen. Ich hatte 1 Beispiel dafür genannt.

Die Firma "Fernsehmacher" des sonst so gesprächigen Moderators Markus Land beschreibt z.B. mit 237 Worten ihre (nicht geringen) Erwartungen am künftige Praktikanten, verliert aber kein einziges Wort betreffs der Frage, ob die bis zu 12 Wochen dauernden Praktika von dieser Firma vergütet werden und wenn ja wie?

https://www.fernsehmacher.de/jobs-praktikum/

Das arbeitet dem Verdacht zu, dass ein Praktikumszeugnis und ein Lächeln von Herrn Lanz reichen sollen, obwohl letzterer noch nicht als verarmt gelten kann.

Wie gehen Sie mit diesem Hinweis um?

Halten Sie unvergütete Langzeitpraktika für legitim?

Viele Grüße, T. S.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schüller,

Ich halte nichts davon weil ich glaube, dass dies den Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vorbehalten bleiben sollte.
Pflichtpraktika sind solche, die in einer Ausbildungs- oder Studienordnung zwingend vorgeschrieben sind. Ich weiß allerdings nicht, ob das für Praktika bei Herrn Lanz zutrifft.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Matthias Zimmer