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Matthias W. Birkwald
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Frage von Adrian G. •

Frage an Matthias W. Birkwald von Adrian G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Birkwald,

ich bin 38 Jahre alt und möchte gerne in der Weiterbildung arbeiten. Jedoch scheitern alle Versuche immens darin, dass entweder NUR Honorarkräfte gesucht werden oder Mitarbeiter von anderen Weiterbildungsträger den Vorrang vor denen bekommen, die als "Quereinsteiger" in Festanstellung endlich an Arbeit in ihrem Wunschberuf kommen möchten. Mein Berufswunsch ist Dozent oder als einfach Mitarbeiter in der Weiterbildung in der Festanstellung.

Wie möchten Sie erreichen, dass auch "Quereinsteiger" die Chance bekommen, in dem Berufssektor eine Arbeit zu bekommen? Wie möchten Sie es erreichen, dass im Weiterbildungssektor auch "Neulinge" die Chance haben, mit ihren nötigen Qualifikationen, wie es in meinem Fall ist, auch in Festanstellung den sog. "Fuß in die Tür" zu bekommen?

Es ist für mich halt ernüchternd, dass ich in meinem Berufswunsch keine Anstellungen bekomme, da hier entweder nur Freiberufler oder aber Mitarbeiter mit Berufserfahrung die Chance bekommen, während diejenigen, die in dem Bereich arbeiten möchten, jegliche Chancen verwährt bleiben? Hier sehe ich in meinen Augen Handlungsbedarf, in Form einer gesetzlichen Regelung.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter H. G.,

haben Sie besten Dank für Ihre Frage!

Sie haben leider Recht: Viele Beschäftigte in der Weiterbildung befinden sich bezüglich ihrer Einkommensverhältnisse in einer prekären Lage.

Sie arbeiten, wenn sie fest angestellt sind, für ein geringes Gehalt, notgedrungen in befristeten Arbeitsverträgen oder auf Honorarbasis bzw. auf der Grundlage von Werkverträgen. Die Honorarsätze sind ebenfalls unterschiedlich. Und Honorare werden nur für tatsächlich erteilte Unterrichtsstunden bezahlt.
Das heißt Urlaub, Krankheit, Feiertag soweit Vor- und Nachbereitungszeit werden nicht bezahlt. Zudem müssen von dem gezahlten Honorar die gesamten Sozialversicherungsbeiträge inklusive des Arbeitgeberanteils beglichen werden.

Darum bleibt vom gezahlten Honorar oft sehr wenig übrig.

Ein Großteil der in der Weiterbildung Tätigen ist nicht rentenversichert. Zudem haben Honorarkräfte keine Möglichkeit sich gegen Arbeitslosigkeit zu versichern.

Um diesem und weiteren Missständen zu begegnen, fordert DIE LINKE bundeseinheitliche Standards für den gesamten Weiterbildungsbereich.

Beschäftigte in der Weiterbildung brauchen eine angemessene, am Tarif des öffentlichen Dienstes (TVöD) orientierte Bezahlung. Sie sollen mit anderen Lehrkräften im Bereich der Bildung gleichgestellt werden. Unfreiwillige Honorararbeitsverhältnisse von Weiterbildnern, die dauerhaft bei einem Träger tätig sind, lehnen wir ab. Dauerhafte Beschäftigung muss in festen, tariflich bezahlten Arbeitsverhältnissen erfolgen. Sie müssen künftig die Regelarbeitsverhältnisse sein.

Um Scheinselbstständigkeit zu bekämpfen setzen wir uns dafür ein, dass der Sozialversicherungsstatus stärker überprüft wird und Träger für das Zulassen sogenannter Scheinselbständigkeit zur Rechenschaft gezogen werden. Dort, wo Weiterbildungsangebote nur auf Honorarbasis realisiert werden können oder von der Lehrperson gewünscht sind, müssen unseres Erachtens am Tarif des öffentlichen Dienstes orientierte Honorarsätze gezahlt werden. Zur bezahlten Arbeitszeit der Lehrenden in der Weiterbildung gehören auch Zeiten der Vor- und Nachbereitung. Das ist auch bei den Honorarsätzen zu berücksichtigen, ebenso wie die Sozialversicherungsbeiträge einschließlich der Arbeitgeberanteile und Urlaubsansprüche.

Wir LINKEN fordern den Bund, die Länder, die Trägerorganisationen der Weiterbildung und die Arbeitgeberverbände, also die Tarifpartner*innen, auf, zügig einen Tarifvertrag für die gesamte Weiterbildung auf den Weg zu bringen, der über die Mindestlohnforderung deutlich hinausgeht und gleichwertige Bezahlungsstrukturen zu anderen Bildungsbereichen herstellt.

Wie fordern die Bundespolitik auf, dann einen solchen Tarifvertrag zügig als allgemeinverbindlich zu erklären.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Matthias W. Birkwald

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