Matthias Miller
Antwort von Matthias Miller
CDU
• 05.04.2023

das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom April 2018 dem Gesetzgeber eine Neuregelung des Grundsteuerrechts auferlegt, weil die geltende Einheitsbewertung auf der Grundlage veralteter Werte nicht mehr verfassungskonform war

Was möchten Sie wissen von:
Matthias Miller
Matthias Miller
CDU
E-Mail-Adresse