Matthias Miller
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Frage von Johanna K. •

Weshalb möchten sie und die CDU, dass bei der Polizei die Analysesoftware Palantir Gotham eingesetzt wird?

Sehr geehrter Herr Miller,

weshalb möchten sie und die CDU, dass bei der Polizei die Analysesoftware Palantir Gotham eingesetzt wird und das Polizeigesetz in Baden-Württemberg ändern? „Durch die Benutzung steht zu befürchten, dass sich Strafverfolgungsbehörden in Baden-Württemberg in eine starke Abhängigkeit von einem Konzern, der ethisch bedenklich agiert und dessen Mitgründer, Miteigner und Aufsichtsratsvorsitzender Peter Thiel öffentlich belegbar autokratischen Ideologien anhängt und offen seine antidemokratische Haltung äußert.“ „Schließlich verknüpfe Palantir Daten, die eigentlich mit einer Zweckbindung erfasst worden seien. Diese werde durch die Software ignoriert.“ (Quelle: https://www.schwaebische.de/regional/baden-wuerttemberg/umstrittene-polizei-software-versetzt-gruenen-basis-in-unruhe-4071915).

Matthias Miller
Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und die offenen Worte zur geplanten Einführung der Analyseplattform Gotham. Ich kann nachvollziehen, dass der mögliche Einsatz solcher Systeme mit Blick auf Datenschutz, Transparenz und informationelle Selbstbestimmung Fragen aufwirft und kritisch begleitet wird.

Hintergrund der Initiative ist, dass unsere Polizei in Baden-Württemberg tagtäglich mit einer stetig wachsenden Datenmenge konfrontiert ist. Ermittlungsbehörden arbeiten in zahlreichen, voneinander getrennten Datenbanken, die ohne eine verfahrensübergreifende Plattform nur mit großem Zeitaufwand durchsucht werden können. Gerade in Gefahrenlagen, in denen Minuten über Menschenleben entscheiden können, müssen Informationen schnell, präzise und sicher verfügbar sein. Hier setzt die sogenannte verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform (VeRA) an. Sie soll den Sicherheitsbehörden ein modernes Werkzeug an die Hand geben, um bei der Bekämpfung von Terrorismus und schwerster Kriminalität Zusammenhänge in bestehenden Daten rechtssicher zu erkennen.

Es geht dabei ausdrücklich nicht um eine anlasslose oder flächendeckende Überwachung, sondern um die Auswertung vorhandener, rechtmäßig gespeicherter Daten unter klaren gesetzlichen Vorgaben. Deshalb war es uns im Landtag wichtig, eine eindeutige Rechtsgrundlage im Polizeigesetz zu schaffen, die sich eng an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts orientiert. Der Gesetzentwurf wurde zudem in einer öffentlichen Expertenanhörung ausführlich diskutiert und erhielt dort überwiegend Zustimmung.

Nach eingehender Prüfung durch die Polizei und das Innenministerium ist derzeit nur eine Software auf dem Markt verfügbar, die die technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen erfüllen kann. Deshalb hat sich die Landesregierung entschieden, kurzfristig eine Übergangslösung mit der Software von Palantir Technologies zu ermöglichen. Diese Entscheidung ist auf einen klar begrenzten Zeitraum angelegt. Ziel bleibt, so schnell wie möglich eine deutsche oder europäische Softwarelösung einzusetzen, die die gleichen Fähigkeiten bietet und zugleich zur digitalen Souveränität beiträgt.

Bereits heute gelten strenge Sicherheitsvorkehrungen: Die Nutzung erfolgt ausschließlich in abgeschotteten, hochsicheren Rechenzentren in Deutschland unter alleiniger Hoheit der Polizei. Ein Zugriff durch ausländische Stellen ist ausgeschlossen. Im Vertrag mit dem Anbieter sind verbindlich Sicherheitsauflagen festgelegt, die unter anderem untersagen, dass die Software oder spätere Updates Funktionen enthalten dürfen, die Daten unbemerkt ausleiten oder manipulieren könnten. Das Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie hat die Software vor ihrem Einsatz bei der bayerischen Polizei einschließlich des Quellcodes vollständig überprüft und dabei keine Hinweise auf Datenabflüsse oder unautorisierte Zugriffe festgestellt. Diese Prüfung war Grundlage dafür, dass datenschutzrechtlich keine Bedenken bestehen.

Über die Anwendung wacht zudem das Parlament. Das geheim tagende Parlamentarische Kontrollgremium wird künftig regelmäßig – mindestens viermal jährlich – über die Nutzung, die Sicherheitsprüfungen und die IT-Audits des Bundesamtes für Informationssicherheit informiert. Damit wird eine zusätzliche unabhängige Kontrolle geschaffen, die über die gesetzlich ohnehin bestehenden Datenschutzaufsichten hinausgeht.

Gleichzeitig bin ich der Überzeugung, dass Europa in diesem Bereich technologisch unabhängiger werden muss. Daher begrüße ich ausdrücklich, dass Baden-Württemberg sich aktiv in eine Entwicklungskooperation mit Partnern wie Airbus Defence and Space und Schwarz Digits einbringt, um eine souveräne europäische Lösung zu schaffen. 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Matthias Miller

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