Welche Maßnahmen gibt es noch?? Es reicht doch nicht
Sehr geehrte Herr Miller,
Wie die vorherige Fragende schon erläuterte sind Alleinerziehende auf mehreren Ebenen diskriminiert.
Jeder Punkt Ihrer Antwort bringt keine oder nur verschwindend geringe Verbesserung.
Was plant die CDU um die millionengroße Gruppe der Alleinerziehenden zu entlasten um soziale Gerechtigkeit herzustellen?
Betreuungsleistung ist nicht nur Privatvergnügen. Bildung und Erziehung werden von Schulen nicht ausreichend geleistet (siehe Pusa Ergebnisse). Also leisten Eltern einen wesentlichen Teil zur Bildung unserer Gesellschaft. Das muss auch von der Politik gewertschätzt werden! Es geht nicht um mildtätige Hilfe für Alleinerziehende sondern um Wertschätzung der Gesellschaft gegen über der unfassbar wichtigen unbezahlten Arbeit. Neben der bezahlten Arbeit!
Wann begreift die CDU, dass sich die Lebenswelt in den letzten 70 Jahren sehr verändert hat?
Oder konkret: Welche Maßnahmen sind geplant? Und bitte nicht beantworten, welche es schon gibt. Danke

Sehr geehrte Frau E.,
vielen Dank für Ihre Rückfrage zu meiner Antwort aus dem Januar 2025, was die CDU dahingehend tut, Alleinerziehende besser in ihrem Arbeitsalltag zu unterstützen.
In der Tat leben derzeit knapp 500.000 alleinerziehende Väter und rund 2,3 Millionen alleinerziehende Mütter in der Bundesrepublik Deutschland (Statista, Stand 2024). Diese Bevölkerungsgruppe ist der CDU selbstredend alles andere als egal. Nicht ohne Grund hielt die CDU in ihrem Grundsatzprogramm aus dem vergangenen Jahr den Grundsatz fest: „Alleinerziehende müssen wir stärker unterstützen.“ (S. 2 GruPr), um dies nachfolgend zu bekräftigen mit „Wir wollen finanzielle Spielräume für Familien sichern und gerade auch alleinerziehende Mütter und Väter und kinderreiche Familien stärker unterstützen.“ (S. 34 GruPr).
Um diese Bekenntnisse im Grundsatzprogramm nicht nur leere Worte bleiben zu lassen, hat sich die CDU in den Koalitionsverhandlungen des Bundes mit CSU und SPD auf mehrere konkrete Vorhaben verständigt, mit welchen Alleinerziehenden stärker unter die Arme gegriffen werden soll. Folgende konkrete Maßnahmen hierzu sind im Koalitionsvertrag des Bundes vereinbart und sollen in den kommenden knapp vier Jahren auf den Weg gebracht werden:
- Zunächst ist eine „Anhebung oder Weiterentwicklung des Alleinerziehenden-Entlastungsbetrags“ (S. 45 KoaV) im Gespräch. Alleinstehende Alleinerziehende (also solche, ohne weitere erwachsene Person im Haushalt) erhalten einen steuerlichen Entlastungsbetrag, der sich entsprechend der Anzahl der Kinder anpasst.
- Zudem ist zur Unterstützung Alleinerziehender eine „Erhöhung des Teilhabebetrages des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) von 15 auf 20 Euro“ (S. 15 KoaV) geplant. Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt diejenigen, die bereits Anspruch auf Kinderzuschlag oder Wohngeld besitzen und umfasst neben Sachleistungen auch unter anderem einen monatlichen Pauschalbetrag für soziale und kulturelle Aktivitäten der Kinder.
- Darüber hinaus ist geplant, „Alleinerziehende und deren Kinder besser [zu] unterstützen, indem wir das Kindergeld nur hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anrechnen.“ (S. 100 KoaV). Wenn Elternteile ihren Unterhaltspflichten nicht nachkommen, wird der Betrag des Kindergeldes für das erste Kind aktuell von diesem Unterhaltsvorschuss abgezogen, um eine „Doppelleistung“ zu verhindern. Die besagte Maßnahme hätte zur Folge, dass neben dem Unterhaltsvorschuss dennoch die Hälfte der Summe des Kindergeldes für das erste Kind zusätzlich „fließen“ würde.
Ich hoffe, dass ich Sie mit dieser Antwort zufriedenstellen konnte und stehe bei Rückfragen zu einzelnen Punkten jederzeit gerne für einen weiteren Austausch zur Verfügung.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Matthias Miller