Matthias Miller
Antwort 05.04.2023 von Matthias Miller CDU

das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom April 2018 dem Gesetzgeber eine Neuregelung des Grundsteuerrechts auferlegt, weil die geltende Einheitsbewertung auf der Grundlage veralteter Werte nicht mehr verfassungskonform war

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