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Matthias Mieves
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Frage von Katharina S. •

Ist es möglich, das Patienten irgendwann auch dazu verpflichtet werden, die ePA zu nutzen, und ihre Daten zu Forschungszwecken zu spenden, das die Möglichkeit zu widersprechen gestrichen wird?

Sehr geehrte Herr Abgeordnete Mieves,

1x1 Frage zur ePA und E-Rezept,

Die Nutzungsmacht über die ePA und die Bestimmungen der Sichtbarkeit obliegt der Zeit bei den Patienten u wird immer weiter beschränkt, bzw der Datenschutz gelockert.

Erst mussten Patienten einen PIN eingeben und konnten angegeben welche Dokumente welcher Arzt sehen darf und welche nicht, beides wurde mit der ,,ePA für alle" abgeschafft, 1x die Karte scannen u die ePA ist automatisch frei, statt einzelne Dokumente frei zu geben, sieht der Arzt alles, also alles oder nicht's, einem Zahnarzt geht es aber nicht's an, ob eine Frau eine Fehlgeburt hatte, oder alle anderen Disziplinen ob man zum Psychiater geht.

https://www.kvberlin.de/fuer-praxen/alles-fuer-den-praxisalltag/digitalisierung-und-it/epa-faq-epa-stufen

Wird die ePA, u die Spende der Patientendaten möglicherweise zukünftig auch für Patienten irgendwann zur Pflicht?

Und warum haben Krankenhäuser noch kein E-Rezept im Vergleich zu den ambulanten Ärzten?

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Frage zur elektronischen Patientenakte (ePA) und zum E-Rezept.

Vorab:

Die elektronische Patientenakte ist freiwillig. Jede Patientin und jeder Patient hat das Recht, sie nicht zu nutzen oder sie wieder löschen zu lassen. Wie auch in Ihrer aufgeführten Quelle richtig dargestellt, kann „der Versicherte […] den Zugriff einer Praxis auf die Inhalte einer ePA jedoch anschließend vielfältig beschränken“. Die Patientinnen und Patienten haben also jederzeit die Hoheit über ihre Daten und das Berechtigungsmanagement. Außerdem möchte ich daran erinnern, dass die Leistungserbringenden der Schweigepflicht unterliegen und sich strafbar machen, wenn sie Kundeninformationen und Geheimnisse an Dritte weitergeben.

Zum Thema Spende der Patientendaten: 

Mir ist nicht bekannt, dass es derartige Forderungen oder Diskussionen dazu gibt. Meine Fraktion und ich werden einer wie auch immer ausgestalteten Pflicht eine Absage erteilen. 

Zum E-Rezept:

Im ambulanten Bereich ist das E-Rezept seit dem 01.01.2024 Standard. Bereits heute können Krankenhäuser Entlassrezepte als E-Rezepte ausstellen. Voraussetzung ist, dass das jeweils genutzte Krankenhausinformationssystem dies unterstützt. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der gematik: https://www.gematik.de/anwendungen/e-rezept/krankenhaeuser#1049.

Mir ist wichtig, dass wir die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranbringen. Freiwilligkeit, Transparenz und Vertrauen sind dabei entscheidend, denn sonst bringt die beste Technik nichts.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Mieves, MdB

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