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Matthias Mieves
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Frage von Katharina S. •

Warum bekommen Ärzte ein zweites Kommunikationsmittel was es ihnen ermöglicht Patienten auszuschließen?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Mieves

warum bekommen Leistungserbringer neben KIM als datenschutzkonformes Kommunikationsmittel unter einander, TIM als zweites Kommunikationsmittel zur Verfügung gestellt, der es in Ersterlinie ermöglichen und denn Zweck erfüllen soll Patienten mit einzubeziehen, was es dennoch aber Leistungserbringern möglich macht, es als zusätzliches Kommunikationsmittel untereinander zu beanspruchen und weiterhin Patienten auszuschließen und sich sogar vor ihnen zu verstecken/nicht finden zu lassen? Das macht den Messenger für Verdicherte unnützlich. TIM soll dazu beitragen das Patienten bei Bedarf ihren Arzt erreichen und nicht das sie ihren Arzt nach seinem Bedarf nicht erreichen.

Warum wird sich in Ersterlinie nach den Vorlieben und Bedarf der Leistungserbringer orientieren, sich um deren Schutz bemüht und es Patienten so schwer wie möglich gemacht, obwohl Politiker für das Wohl von Ärzten und Patienten zuständig sind und nicht nur für Leistungserbringer?

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Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich verstehe sehr gut, dass Patientinnen und Patienten ihre Haus- oder Facharztpraxis einfach, sicher und ohne Umwege erreichen möchten.

KIM ist ein sicherer E-Mail-Dienst innerhalb der Telematikinfrastruktur. Er wurde für den Austausch zwischen Praxen, Kliniken, Apotheken und Krankenkassen entwickelt. Dort werden zum Beispiel Arztbriefe, Befunde oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen versendet. Patientinnen und Patienten sind in KIM nicht vorgesehen, weil es um den fachlichen Dokumentenaustausch geht.

TIM ist dagegen ein sicherer Messenger, der neu eingeführt wurde. Sein Zweck ist, dass Patientinnen und Patienten ihre Praxis direkt anschreiben können, zum Beispiel für Terminabsprachen, kurze Rückfragen oder den sicheren Austausch von Dokumenten.

TIM wird gerade in mehreren Phasen ausgerollt. In der Startphase können Praxen selbst entscheiden, ob und wie sie erreichbar sind. Das soll vor Überlastung schützen, führt aber dazu, dass nicht alle Patientinnen und Patienten den Messenger schon nutzen können. Das darf und wird aus meiner Sicht aber kein Dauerzustand sein.

Dass es vorangeht, zeigen aktuelle Entwicklungen. So stellen Krankenkassen seit Juli 2025 nach und nach eine Chat-Funktion in der elektronischen Patientenakte (ePA) bereit. Dafür wird der Kurznachrichtendienst „TI-Messenger” mit der App der jeweiligen Krankenkasse verknüpft. Über diese App ist auch der Zugriff auf die ePA möglich. Über den Messenger ausgetauschte Dateien oder Fotos können in der ePA gespeichert werden. Versicherte erhalten so einen einfachen und sicheren Zugang zu ihren medizinischen Informationen. Der TI-Messenger wird von den Krankenkassen unabhängig von einem Widerspruch zur ePA zur Verfügung gestellt. Der Start erfolgt je nach Krankenkasse und Anbieter nach und nach, wie die gematik mitteilte.

Weitere Informationen zum TI-Messenger und zu den nächsten Schritten bei der Entwicklung und Verfügbarkeit können Sie der Informationsseite der gematik entnehmen:  https://www.gematik.de/anwendungen/ti-messenger

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Mieves

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