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Matthias Mieves
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Frage von Volker U. •

Ist die versprochene Netzentgelt-Entlastung wirklich nur einmalig für das Jahr 2026 vorgesehen?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

dem heutigen Handelsblatt ,S.8: "Koalition droht zweites Strompreis-Debakel", konnte ich entnehmen, daß die versprochene Netzentgelt-Entlastung, die als Teilkompensation der ebenfalls zugesagten und nicht erfolgten Stromsteuersenkung vorgesehen war, nur einmalig für 2026 gelten soll. Auch dies war im Koalitionsvertrag anders vereinbart. Als Bürger darf ich für mich konstatieren, daß bei der Klimageldzahlung, der Stromsteuersenkung und jetzt der einmaligen Netzentgeltsenkung, die jeweiligen Zahlungsentlastungen nicht eingehalten wurden. Umgekehrt wird die jährlich steigende CO2-Abgabe beibehalten und dem Bürger voll belastet. Politische Glaubwürdigkeit sieht in meinen Augen anders aus.
Erbitte dazu Ihre Stellungnahme.
Vielen Dank und ein schönes Wochenende.

Mit freundlichen Grüßen

Volker U.

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Sehr geehrter Herr U.,

vielen Dank für Ihre Frage, ob die beschlossene Absenkung der Übertragungsnetzentgelte für Verbraucher nur einmalig für 2026 sei. Nein, sie ist erstmal nur für 2026 beschlossen, was aber nicht einmalig heißt, denn wir werden die Verbraucher bei den Netzentgelten dauerhaft entlasten. Bei der Absenkung der Übertragungsnetzentgelte werden die Haushalte und Unternehmen allerdings je nach Netzgebiet unterschiedlich entlastet. Deshalb prüfen wir, ob es rechtlich möglich ist, ab 2027 die Offshore-Netzumlage zur Entlastung zu senken, da mit diesem Instrument eine gleichmäßige Entlastung der Stromkunden möglich wäre.

Und selbstverständlich setzen ich und die SPD-Bundestagsfraktion uns auch weiterhin dafür ein, dass die Stromsteuersenkung für Alle kommt.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Mieves

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