Sehr geehrter Herr Miersch,weshalb suggerieren Politiker und Rentenexperten daß die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte die volle Rentenhöhe bedeutet?MfG Patrik B.
Durch die fehlenden 2 Beitragsjahre wird die Rente um diesen Teil gekürzt.Zitat:Berücksichtigt werden muss, dass durch die reduzierten Beitragsjahre der Rentenbetrag niedriger ausfällt als bei der Regelaltersrente. https://www.betanet.de/altersrente-fuer-besonders-langjaehrig-versicherte.html
Wieviel spart die GRV eigentlich dadurch?
Weshalb wird von den Akademikern in der Rentenkommission(alle)die Berücksichtigung der Arbeitsjahre verweigert?Selbstschutz der eigenen Klientel?
https://radioosnabrueck.de/rentenkommission-verteidigt-absage-an-rente-nach-beitragsjahren/
Weshalb ist der Fokus auf die Rentenhöhe gerichtet und nicht darauf dass in der Folge normale Menschen über 50 Jahre arbeiten müssen während Akademiker mit 40 Jahren Erwerbsarbeit,oder sogar weniger, bei Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen können?
Übrigens ,wer mit 16 angefangen hat zu arbeiten muss aktuell 49 Jahre arbeiten um abschlagsfrei in Rente zu kommen.Erreichen das die Kommissionsmitglieder auch?
Sehr geehrter Herr B.,
Vielen Dank für Ihre Nachricht auf die ich nachfolgend gern eingehe.
In der Sache habe ich eine deutlich abweichende Auffassung zu den Reformvorschlägen der Alterssicherungskommission.
Mit Blick auf Ihre Kritikpunkte möchte ich Sie gern auf das Berichtspapier der Kommission aufmerksam machen, welches Sie hier einsehen können:
Im Bericht werden alle Empfehlungen, auch die von Ihnen kritisierten, ausführlich hergeleitet und begründet. Dabei wird insbesondere auch klar, dass Ihr Eindruck von Klientelpolitik für Akademiker meines Erachtens sehr verkürzt ist und in der Erarbeitung der Vorschläge die Perspektiven von ganz verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen mit bedacht wurden. Gerade auch mit Blick auf eine Kopplung des Renteneintritts allein an Beitragsjahre kommt die Kommission zu dem klaren Ergebnis, dass dies keine zielgenaue Lösung zum Ausgleich sozialer Härten, unterbrochener Erwerbsbiographien oder beruflich bedingter Belastungen wäre.
Der Vorschlag der Kommission ist bewusst in seiner Gesamtheit erarbeitet worden. Einzelne Elemente stehen in wechselseitiger Abhängigkeit. Gerade deshalb halte ich es für richtig, die politische Diskussion nicht auf einzelne Punkte zu verengen. Vielmehr lässt sich der Reformvorschlag nicht sinnvoll über einzelne isolierte Maßnahmen bewerten, sondern nur als Gesamtpaket. Genau dafür hat die unabhängige Expertenkommission aus meiner Sicht einen ausgewogenen Vorschlag vorgelegt, der die unterschiedlichen Ziele, nämlich Verlässlichkeit der Renten, Generationengerechtigkeit, Finanzierbarkeit und Planungssicherheit für Beschäftigte und Arbeitgeber, miteinander in Einklang bringt.
Davon unbenommen bleibt es mir ein wichtiges Anliegen, soziale Ausgewogenheit zu sichern, niedrige und mittlere Einkommen im Blick zu behalten und Verlässlichkeit für alle heutigen wie auch künftigen Rentnerinnen und Rentner zu gewährleisten. Ihre Anmerkungen nehme ich gern in die laufenden politischen Beratungen mit.
Sehr geehrter Herr B., ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Rückmeldung helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Miersch

