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Matthias Miersch
SPD
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Frage von Jörg S. •

Frage an Matthias Miersch von Jörg S. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Dr. Miersch,

Ihr Kollege, Herr Jörg Tauss, hat als einer der wenigen 20 Aufrechten innerhalb der SPD dankenswerterweise mit Ihnen gegen das BKA-Gesetz gestimmt und ist daraufhin auch sofort durch Ihre Fraktionsspitze abgestraft worden dergestalt, dass man ihm wohl nahe gelegt hat, den stellvertretenden Sitz im Innenausschuss des Bundestages niederzulegen und Ihm außerdem die Sprecher-Funktion bzw. Koordination für Datenschutz in der SPD aberkannt hat. Anstelle von Herrn Tauss hat die Fraktionsspitze diese Funktion ab sofort Herrn Dr. Michael Bürsch erteilt, der sich allerdings in diesem Feld vor der Abstimmung vom 12.11.2008 noch kaum hervorgetan hatte.
Sehr geehrter Herr Dr.Miersch,
es interessiert mich sehr, ob Sie ebenfalls mit ähnlichen Abstrafungs-Aktionen Ihrer Fraktionsspitze zu leiden haben ?

Mit sehr !!! freundlichen Grüßen
J.Stöckel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Stöckel,

vielen Dank für Ihre Frage vom 30.11. 2008.
Wie sie vielleicht wissen, habe ich bereits bei mehreren Abstimmungen von meinem Recht nach §38 GG Gebrauch gemacht. Zu keinem Zeitpunkt habe ich von der Fraktionsspitze oder von FraktionskollegInnen Nachteile erfahren. Auch in Gesprächen mit der Fraktionsspitze wurde stets respektvoll über einzelne Fragen diskutiert und die Meinung der einzelnen Abgeordneten akzeptiert, wenngleich es natürlich auch Aufgabe der Fraktionsspitze ist, für Mehrheiten im Rahmen der Abstimmung über Gesetze zu sorgen, die in teilweise jahrelangen Verhandlungen entstehen. Ich glaube auch,dass Ihre Darstellung insoweit korrekturbedürftig ist, möchte und kann mich aber zu Einzelheiten, die Kollegen betreffen, nicht äußern. Wie ich bereits in meiner letzten Antwort ausgeführt habe, geht es für mich im Rahmen dieser Fragen nicht um schwarz/weiß, nicht um "aufrecht" oder "mutig", sondern um Grundsätze gelebter Demokratie und dabei um die Rolle des einzelnen Abgeordneten. Mein fester Grundsatz ist, auch mit Respekt eine andere Meinung zu würdigen. Klar ist für mich auch, dass ich als Abgeordneter Bestandteil einer Parteiendemokratie bin, so dass das Recht nach §38 GG sehr sorgfältig abgewogen werden sollte.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Miersch

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