Bei Mieter*innen wird die Wohnfläche oft höher angelegt als sie tatsächlich ist, was die Rechtsprechung innerhalb einer Toleranz von bis zur 10 Prozent zulässt. Für die Mieter*innen bedeutet das faktisch einen Mietzuschlag, der nicht zu rechtfertigen ist. Deshalb ist hier eine gesetzliche Klarstellung nötig.
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