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Matthias Büttner
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Frage von Heike B. •

Frage an Matthias Büttner von Heike B. bezüglich Verkehr

Die Abschaffung der Rückkehrpflicht für Mietwagen ist im Gespräch. Dies klingt harmlos, hat aber verheerende Folgen. Dies wäre das Einfallstor für Uber, Lyft und Co. Die Anzahl der Pkw zur Beförderung in den Städten erhöht sich um das bis zu 7-fache, (New York: 14.000 Cabs, plus 80.000 Uber, plus 23.000 Lyft) da man Neuanmeldungen nicht beschränken kann. Durch einen Zulassungsstopp für 1 Jahr, versucht New York dem Problem Herr zu werden. Dagegen klagt Uber. Uber ist Anstoß für eine Änderung des Ordnungsrahmen des PBefG, fühlt sich an Gesetze nicht gebunden, schreibt Verluste in Milliardenhöhe, ist bekannt für seine weitreichende Lobbyarbeit, Preisdumping und sein disruptives Vorgehen am Markt weltweit. Im PBfG spielt der Begriff der "persönlichen Zuverlässigkeit" eine besondere Rolle - ein Maßstab, der auch bei der Beurteilung neuer Anbieter beachtet werden muss. Hinzu kommt, das mit Freigabe des Marktes eine Kontrolle desselben, nicht mehr möglich wäre, da das Personal dazu fehlt, die Fahrtenaufzeichnung nicht vorhanden ist und die Wagen nicht kenntlich sind. Zwei Systeme, das Taxi mit seinen Auflagen, Vorschriften und Kosten, neben einem privaten Anbieter, der völlig frei von Pflichten ist. Das ist unlauterer Wettbewerb. Die Freigabe des Marktes, auf diese Art und Weise, würde das Taxigewerbe zerstören, das Steuerzahler und Arbeitgeber in Deutschland ist. Es geht um ca. 250.000 Arbeitsplätze. Uber zahlt in Deutschland keine Steuern und übernimmt keine Verantwortung. Alles das, was man sich für die Zukunft in der Mobilität wünscht, kann Taxi bereits. Es gibt unzählige Taxi-Apps (davon Taxi Deutschland, seit 2010 rund 2.600 Städte und Gemeinden), Bargeldlose Zahlung, Ride Pooling (mytaximatch), AST (Anruf-Sammel-Taxi) auf dem Land, etc. Mir ist es daher unerklärlich, warum man dieses Gewerbe nun vernichten will und den Markt an Uber verschenken. Wo liegt da der Vorteil? Daher möchte ich Sie fragen, wie stehen Sie zur Aufhebung der Rückkehrpflicht für Mietwagen?

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Sehr geehrte Frau B.,

Ich bin da inhaltlich voll bei Ihnen. Gleiche Gesetze und Regeln für Alle. Es gibt ja nicht umsonst seit 1989 Gesetze in Deutschland, welche speziell die Taxifahrer schützen.

Die Aufhebung der Rückkehrpflicht würde eine deutliche Wettbewerbsverzerrung zum Nachteil aller qualifizierten Berufs-Taxifahrer bedeuten, da diese aufgrund ihrer zu entrichtenden Steuern zurecht das Alleinstellungsmerkmal haben, im öffentlichen Raum auf den nächsten Kunden warten zu können, während Uber-Fahrer zum Firmensitz zurück fahren müssen. Es sei denn, die Uber-Fahrer erreicht während der Fahrt bereits der nächste Auftrag. Und genau das ist eben kaum nachprüfbar.

Einige Taxifahrer berichteten, dass Uber-Fahrer eben nicht konsequent zum Firmensitz fahren, sondern am letzten Auftragsort verweilen und somit bereits gegen die Rückkehrpflicht verstoßen.

Warum ein Unternehmen mit konsequenten Milliardenverlusten unbedingt einen ganzen Berufsstand bedrohen muss, erschließt sich auch mir nicht. Obendrein passt die Vermeidung von Steuern so gar nicht zur aktuellen Regierungs-Politik, welche den Deutschen Steuerzahler mit zahlreichen neuen Abgaben belasten will. Zudem ist zu beachten, dass auch gerade zu Zeiten hoher Nachfrage, beispielsweise während der Wochenend-Nächte, die Preise bei Uber steigen und sich somit kaum noch von denen der herkömmlichen Taxis unterscheiden. Eines muss grundsätzlich immer gegeben sein, und zwar die Berechtigung und Befähigung zur Beförderung von Personen.

Und auch da vertraue ich unseren Taxi-Fahrern grundsätzlich mehr als Uber und Co.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Büttner

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