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Matthias Büttner
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Frage von Petra F. •

Frage an Matthias Büttner von Petra F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Zusammenfassung der Anfrage

zu folgenden Fragen bitte ich um Ihre Stellungnahme:

1. Befürworten Sie einen gesetzlichen Zwang zur Impfung mit Masern-(Mumps-/Röteln-) Impfstoff? Wäre ein solcher Impfzwang nach Ihrer Auffassung bei einem einzigen vom statistischen Bundesamt dokumentierten Todesfall im gesamten Bundesgebiet verhältnismäßig?

2. Wie bewerten Sie den fehlenden Wirksamkeitsnachweis der Masernimpfung (es ist lediglich in einigen Fällen der Antikörpertiter feststellbar, eine sichere Immunität nicht)? Es treten bis heute bei Epidemien stets Erkrankungen bei zweifach geimpften Personen auf.

3. Setzen Sie sich für den Gesundheitsschutz aller Kinder ein, indem es aktiv geimpfte Kinder befristet vom Kindergartenbesuch ausschließt? Maserngeimpfte Kinder sind nachweislich Ausscheider des vermehrungsfähigen Impfvirus.

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Sehr geehrte Frau F.,

zu Ihrer ersten Frage:

Ich halte die aktuelle Hysterie zum Thema Impfzwang als völlig überzogen. Wer sich mit der Einführung einer Impfpflicht umfangreicher beschäftigt stellt fest, dass diese in der Regel nicht den gewünschten Erfolg bringt. Fast alle Länder mit einer Impfpflicht in Europa haben geringere Impfraten als die Länder, welche auf Aufklärung und Freiwilligkeit setzen. Die skandinavischen Länder oder auch Luxemburg haben keine Impfpflicht und trotzdem Durchimpfungsraten von deutlich über 95 %. Ähnlich wie Deutschland übrigens, welches in fast allen Regionen die Durchimpfungsrate von 95 % erreicht. Länder mit Zwang hingegen, beispielsweise viele unserer östlichen Nachbarn, können trotz des Zwanges von solchen Prozentzahlen nur träumen. Die europaweite „Masern-Epidemie“ resultiert übrigens einzig und allein aus den gestiegenen Zahlen aus der Ukraine. Diese Zahlen sind aber nur eine Konsequenz aus einem Lieferengpass bei Impfstoffen während des Krim-Konfliktes. Inzwischen entspannt sich aber auch dort die Situation deutlich.

Aus diesen Gründen bewerte ich die Fragestellung ausschließlich anhand der Faktenlage und diese spricht klar gegen einen Impfzwang.

Zu Ihrer zweiten Frage:

Menschen sind verschieden und Organismen sind es ebenfalls. Es kann natürlich in Einzelfällen immer mal passieren, dass trotz einer Impfung ein Ausbruch der Krankheit möglich ist. Bei der Grippeschutzimpfung ist es ja nicht anders. Hier möchte ich aber noch erwähnen, dass es für mich wichtig ist, dass alle Patienten, egal ob gesetzlich oder privat versichert, einen qualitativ bestmöglichen Impfstoff erhalten. Die gesetzlichen Kassen haben über Jahre nur den einfachen Dreifachimpfstoff beim Grippeschutz übernommen. Die privaten Kassen hingegen den besseren Vierfachwirkstoff. Ein unnötiger Vertrauensverlust, der durch beste Qualität für alle behoben werden muss.

Zu Ihrer dritten Frage:

Kinder sollten in meinen Augen nicht prinzipiell ausgeschlossen werden. Selbstverständlich sollten erkrankte Kinder unverzüglich in medizinische Behandlung und nicht in den Kindergarten gebracht werden, eine pauschale Selektion vorzunehmen halte ich hingegen für falsch.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Büttner, MdB

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