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Frage von Bernhard L. •

Frage an Matthias Bartke von Bernhard L. bezüglich Soziale Sicherung

Betr.: Angehörigen-Entlastungsgesetz

https://www.bundesrat.de/drs.html?id=550-1-19

Sehr geehrter Herr Dr. Bartke,

als Link sende ich Ihnen die soeben veröffentlichten Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse im Bundesrat.

Sind Sie mit mir einer Meinung, dass der Bund, wenn er dieses Gesetz wirklich will und wenn er möchte, dass das Gesetz zum 1.01.2020 in Kraft tritt, sehr schnell im Sinne der Betroffenen handeln sollte und müsste?

Ich bitte Sie dringend hier auf die Bundesregierung einzuwirken! Denn das, was von dem Finanzausschuss empfohlen wurde, ist, ich drücke mich bewusst so leger aus, so etwas von Pillepalle, dass es als ein Affront gegen uns Betroffene zu werten wäre, wenn der Bund sich hier nicht mehr bewegen würde!

Mit freundlichen Grüßen

B. L.

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Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Frage zum Angehörigen-Entlastungsgesetz. Ich verstehe, dass die Betroffenen beunruhigt sind über die Empfehlung des Finanzausschusses des Bundesrat. Bundestag und Bundesregierung haben alles in ihrer Macht stehende veranlasst, um auf den Bundesrat einzuwirken. Mein Hamburger Bürgermeister Peter Tschentscher hat bereits deutlich gemacht, dass er am Freitag auf jeden Fall für das Gesetz stimmen wird.

An die anderen Ministerpräsidenten werden von den Betroffenen ebenfalls hohe Erwartungen geknüpft und sie sind sich dessen auch bewusst. Auch für den Fall, dass die Länder den Vermittlungsausschuss anrufen, kann ich mir nicht vorstellen, dass der Bundesrat das Gesetz vollends scheitern lassen wird. Seitens der Bundesregierung und des Bundestages wird jedenfalls alles getan, damit es zu keiner Verzögerung kommt und die Entlastung der Angehörigen wie geplant zum 01.01.2020 in Kraft tritt.

Ich bin mir sicher, auch die Länder wissen, wie wichtig vielen Menschen die geplante Neuregelung des Unterhalts ist. Dennoch können Sie sich gerne an Ihren Ministerpräsidenten oder Ihre Ministerpräsidentin wenden, um Ihr Anliegen zu betonen.

Freundliche Grüße
Matthias Bartke