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Matthias Bartke
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Frage von Juliane N. •

Ab­lösung der Staats­leistun­gen an die Kirchen, Sie haben dagegen gestimmt. Verstehe ich es richtig, Sie sind dafür dass weiterhin Priester aus Steuergeldern Ihre Gehältern beziehen?

Sehr geehrte Herr Bartke, als ich zuerst davon hörte, dass die Priesetr etc von unseren Steuergeldern bezahlt werden, dachte ich ich höre nicht richtig. Wie ist das vereinbar mit der Trennung von Staat und KIrche, allein dass die Kichesteuer vom Finanzamt eingetrieben wird, läßt an dieser Trennung zweifeln. Ich bin aus der Kirche ausgetreten, da ich sie für einen verlogenen Verein halte und muss dennoch für die Leute zahlen. Soweit ich weiß, sollen dies Reparationszahlungen an dei Kirche aufgrund des NS-Regimes sein, wie lange sollen wir dafür noch zahlen und was ist mit den Bereicherungen der katolischen Kirche im Dritten Reich? Insbesondere die katholische KIrche hat sich damals nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Und was ist damit, wie sie mit Ihren Kinderschändenden Priestern umgehen. Oder mit Ihren Angestellten, wenn die sich scheiden lassen, ob wohl der AN nicht mal was dafür kann. Ich bin entsetzt, wie leichtfertig Sie mit unseren Steuergeldern umgehen. Da gibt es sicher wichti

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau N.

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage. Ich sehe die Sache im Grunde wie Sie: Die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen sollten wir zeitnah voranbringen. Die aktuelle Form der Kirchenfinanzierung ist nicht mehr zeitgemäß und wirft viele Fragen auf, von denen auch Sie einige anführen. 

Die SPD ist daher dafür, eine grundlegende Reform in die Wege zu leiten, um die Ablösung umzusetzen. Interessant ist: Sogar die Kirchen stehen ja der Ablösung offen gegenüber und sind bereit, den Prozess mitzugestalten. 

Es stimmt, dass die Oppositionsfraktionen LINKE, FDP und Grüne im Mai einen Entwurf in diese Richtung erarbeitet und zur Abstimmung gestellt haben. Ich habe den Prozess mit viel Interesse verfolgt und mich auch mit unserem religionspolitischen Sprecher Lars Castellucci dazu ausgetauscht. 

Der Oppositionsentwurf war in meinen Augen in einigen Punkten noch nicht ganz optimal. Der Prozess zu einem Grundsätzegesetz des Bundes sollte z.B. transparenter ablaufen, als in diesem Entwurf vorgesehen. Wichtig ist vor allem eine gute Beteiligung der Länder, die die Finanzlasten allein zu tragen haben. Der damalige Entwurf machte dort noch keine guten Vorschläge  und nahm einen Ablösefaktor heran, der einigermaßen beliebig war. 

Sehr geehrte Frau Neumann, meine Haltung ist klar: Ablösung der Kirchenleistungen ja, aber es braucht einen guten und transparenten Prozess hin zu einem tauglichen Gesetzentwurf. Gerne mache ich mich in der kommenden Legislatur dafür stark, dass dieser gute Gesetzentwurf tatsächlich verabschiedet wird. 

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Bartke