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Frage von Peter S. •

Frage an Matthias Bartke von Peter S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Dr. Bartke,

Ende letzten Jahres hat das Eisenbahnbundesamt (EBA) seine Genehmigung für die „Verlegung“ unseres Altonaer Bahnhofs erteilt. Ein neu zu bauender Durchgangsbahnhof am Diebsteich soll den bisherigen Kopfbahnhof ersetzen. Das Großprojekt dürfte den Steuerzahler mehrere Hundert Millionen € kosten, genaue Angaben gibt es dazu bisher nicht.

Wie aus dem Begleittext zur Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses hervorgeht, wurde vom EBA keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/PF/Beschluesse/Hamburg/51_Bf_Hamburg_Altona.html

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung war aber von der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation am 8.3.2016 im Amtlichen Anzeiger angekündigt worden (siehe Seiten 444/445 zur Bekanntmachung des Anhörungsverfahren im Planfeststellungsverfahren), wo es hieß:

„Das Vorhaben bedarf nach § 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) einer Umweltverträglichkeitsprüfung, die im Zuge des Planfeststellungsverfahrens von der Planfeststellungsbehörde vorgenommen werden wird.“

http://www.luewu.de/anzeiger/docs/2229.pdf

Dass das EBA als zuständige Planfeststellungsbehörde bereits drei Monate zuvor (am 7.12.2015) beschlossen hatte, keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, wurde im Amtlichen Anzeiger nicht erwähnt.

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass geklärt wird, wie es dazu kam, dass die Öffentlichkeit falsch informiert wurde, und wer dafür verantwortlich ist, dass so in irreführender Weise der Eindruck erweckt wurde, es gebe eine Umweltverträglichkeitsprüfung?

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das Projekt ausgesetzt wird, bis die gesetzlich vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt ist?

Viel Erfolg bei Ihrer Arbeit und beste Grüße

P. S.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage und den Hinweis auf die widersprüchlichen Aussagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung für die Verlegung des Bahnhofs Altona. Wie Sie richtig feststellen, oblag die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens (Planfeststellung) dem Eisenbahnbundesamt (EBA). In der Tat war vom EBA ursprünglich eine Umweltverträglichkeitsprüfung angekündigt.

Meine Nachfrage bei der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation ergab, dass nach Kenntnisstand der Hamburger Behörden im weiteren Verfahren von der Umweltverträglichkeitsprüfung abgesehen wurde. Die Hamburger Behörden waren als Anhörungsbehörden beteiligt und haben in dieser Funktion lediglich das Anhörungsverfahren auf Basis der Planunterlagen öffentlich bekannt zu machen.

Zwecks Klärung des Hergangs habe ich eine Anfrage an das EBA gestellt, auf welcher Grundlage auf eine die angekündigte Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet wurde. Damit ich mit Ihnen über die weitere Entwicklung im Austausch bleiben kann, möchte ich Sie bitten, sich mit meinem Altonaer Büro in Verbindung zu setzen, damit wir Ihre Kontaktdaten haben.
http://matthias-bartke.de/team-altona/

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Bartke