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Matthi Bolte
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Frage von Ralf B. •

Frage an Matthi Bolte von Ralf B. bezüglich Recht

Halo Herr Bolte!

Ich habe einige Fragen zur Arbeitszeitverordnung der Polizei (AZVPol). Der § 7a Abs. 1 beschreibt einen 24 Stunden Zeitraum, in dem dem PVB die Mindestruhezeit von zusammenhängenden 11 Stunden zu gewähren ist.

Wie ist die Formulierung "24 Stunden-Zeitraum" zu verstehen? Wann beginnt dieser Zeitraum? Mit dem Ende der jeweiligen Dienstschicht?

Wie definieren Sie "zu gewähren"? Besteht seitens des PVB eine Pflicht, diese Ruhezeit einzuhalten oder muss ihm nur die Möglichkeit eingeräumt werden, die Ruhezeit zu nehmen?

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Antwort ausstehend von Matthi Bolte
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