(...) Ich bin der Auffassung, dass erstens das Sorgerecht bei beiden Elternteilen ab Geburt liegen muss, falls beide dies so wünschen. Und ich bin zweitens der Auffassung, dass mit der Anerkennung der Vaterschaft auch zugleich dem Vater ein Sorgerecht eingeräumt werden muss. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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