(...) Da alle EU-Länder Mitglieder des IWF sind, haben sie auch das Recht, dessen Hilfe zu beantragen. So haben im Übrigen auch mehrere nicht dem Euroraum angehörige EU-Länder bereits Beistand erhalten, der von der EU in Zusammenarbeit mit dem IWF gewährt wurde. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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