Bei einer Abschaffung der „Rente mit 63“ ist Vertrauensschutz zu berücksichtigen. Wer nicht mehr kann, soll zudem auch künftig früher in Rente gehen können.
Das von der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. veröffentlichte, rund 1.500-seitige Gutachten zur AfD gilt es sorgfältig auszuwerten.
Energieinfrastruktur muss erhalten bleiben, solange sie für die Versorgungssicherheit und den Übergang zu klimafreundlicheren Energieträgern benötigt wird.
Eine Leistungskürzung ist bislang nicht beschlossen. Vorschläge zur Psychotherapie werden aktuell im Bundestag geprüft. Die Versorgung muss gesichert bleiben.
Die Kritik am Beschluss des erweiterten Bewertungsausschusses nehme ich ernst. Es handelt sich allerdings um eine Entscheidung im Rahmen der Selbstverwaltung.
Es ist nicht beabsichtigt, § 45 Absatz 1a SGB V auf das Beamtenrecht des Bundes zu übertragen. In Fällen dieser Regelung kann Sonderurlaub gewährt werden.

