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Frage von Stefanie R. •

Frage an Martin Patzelt von Stefanie R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Patzeld,

ich hatte Ihnen vor einiger Zeit schon einmal geschrieben und Ihnen mitgeteilt, dass ich es großartig finde, dass Sie Asylbewerber aufgenommen haben, weil wir vor einiger Zeit auch einen aufgenommen hatten.

Jetzt habe ich neulich gelesen, dass Sie eine geringe Aufwandsentschädigung bekommen. Das interessiert mich, weil wir nämlich keine bekommen haben. Wir wollten, wie Sie glaube ich auch, keine klassischen Mieteinkünfte, sondern hätten uns einfach über eine Anerkennung in Form von einem geringen Betrag gefreut, für Strom- und Wasser. Ich glaube, dass evtl. mehr Leute bereit wären ein leerstehendes Zimmer zu vermieten, wenn die Mieteinkünfte steuerfrei wären bzw. keine neue Anlage in der Steuererklärung ( Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ) nach sich ziehen würden.
Meine Schwester wohnt in Großbritannien, dort wird die auch dort übliche Wohnungsnot durch steuerfreie Einkünfte von Mieteneinkünften in Höhe von 2000,- Pfund pro Jahr für Studenten, Asylbewerber etc (nicht. Touristen) gemildert und wird von Rentnern in großen Häusern sehr gerne angenommen. Nur durch diese Einkünfte können manche Rentner überhaupt ihre Häuser halten, bleiben in ihrem sozialen Umfeld wohnen, haben persönliche Ansprache, Einkaufshilfe ... eine win-win-Situation für alle. Und es ist billiger und schneller umzusetzen als sozialer Wohnungsbau, die Probleme sind ja in unseren Ländern ähnlich.

Freunde von uns waren auch deshalb negativ berührt als wir unseren Somalier aufgenommen haben, nicht nur weil wir jemanden Fremden aufnehmen sondern sogar noch draufzahlen in Form von Lebensmitteln und Heizung, Wasser etc. Ich weiß, dass Frankfurt/Oder eine kreisfreie Stadt ist, also finanzielle Dinge anders geregelt werden können als in "normalen" Kommunen. Trotzdem wäre das ein nachahmenswerter Ansatz. Es wäre sehr nett, wenn Sie mir darüber Auskunft geben würden. Ich wohnen in Oberhavel, aber das spielt ja keine Rolle.

Mit freundlichen Grüßen
Stefanie Riedel
Hohen Neuendorf, OT Bergfelde

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Antwort von
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Liebe Frau Riedel,

sie haben bei freiwilliger Aufnahme von Flüchtlingen Anspruch auf die Übernahme angemessener, d.h. ortsüblicher Mietkosten. Das ist besonders für solche Menschen wichtig, die von Mieteinnahmen auch leben oder deren Geschäft die Vermietung ist. Wenn sie selber diese Miete auf die ihnen entstehenden Betriebskosten reduzieren bedeutet dies ein Entgegenkommen und sollte eigentlich dankbar von der für die Unterbringung zuständigen Behörde (das ist in jeder kommune nicht die gleiche) akzeptiert werden. Eine freiwillige Entschädigung oder Anerkennung durch die Behörde dürfen sie nicht erwarten, da diese bei der Vergabe von Steuermitteln solche nicht aushandeln darf. Ich habe einfach meine geforderten Mietkosten auf die Betriebskosten reduziert und das wurde dankbar akzeptiert, der Mietvertrag zwischen Kreisverwaltung und uns wurde entsprechend ausgefertigt . Bei der Steuererklärung können sie die differenzierte Aufstellung von Mietkosten und Betriebskosten , die ja so abgefragt wird, deklarieren und zahlen keine Steuer dafür . (Durchgangsposten). Um die entsprechenden anlage zur Jahressteuererklärung werden sie nicht herum kommen. Ich wünsche ihnen Erfolg bei den doch aus meiner Sicht nachvollziehbaren Vereinbarungen.

Freundliche Grüße
Martin Patzelt