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Martin Gerster
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Frage von Andreas B. •

Wie begründen Sie den Beschluss des Haushaltsausschusses, der Bundeskanzlerin a. D. ein Büro und 9 Mitarbeiter zuzuweisen?

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Die Entscheidung über Ausstattung und Personal der scheidenden Bundeskanzlerin hat nicht der Haushaltsausschuss getroffen, sondern der sogenannte Hauptausschuss, in dem bis zur Einsetzung der Regierung und der Konstituierung der ständigen Ausschüsse die parlamentarische Arbeit stattfindet.

Im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages haben wir bereits 2019 und nach einem Bericht des Bundesrechnungshofes die Sach- und Personalleistungen für (zukünftige) ehemalige Bundespräsidenten und Ex-Kanzler beschränkt. Vorher existierten keine Vorschriften über diese konkrete Ausstattung, sondern es wurden im Einzelfall Stellen und Mittel bewilligt. Diese Praxis haben wir im Haushaltsausschuss geändert.

Die Entscheidung des Hauptausschusses, dem Antrag des Bundeskanzleramtes stattzugeben, läuft dem Beschluss des Haushaltsausschusses nicht zuwider, denn: Dieser gilt erst für zukünftige Bundespräsidenten bzw. Bundeskanzler. Weiterhin werden für die Ausstattung keine neuen Stellen geschaffen, sondern bereits existierende und bisher nicht besetzte Stellen im Verteidigungsministerium verwendet. Dass eine solche Ausstattung überhaupt beantragt und beschlossen wurde, ging maßgeblich auf die Union zurück. Da die Vorgaben des Haushaltsausschusses eingehalten werden, halte ich die jetzt beschlossene Personalausstattung grundsätzlich für vertretbar. Gleichwohl werden zukünftige Kanzler und Kanzlerinnen ebenso wenig wie Bundespräsidenten und -präsidentinnen keine Ausstattung über das vom Haushaltsausschuss Bewilligte hinaus erhalten. Das finde ich auch richtig.

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