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Frage von Doris H. •

Frage an Martin Burkert von Doris H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Burkert,

herzlichen Dank für Ihre Antwort auf meine Fragen vom 17.3.2019.
Jedoch fehlt mir eine Antwort auf meine Frage zur Mütterrente, zumindest die jetzige Begründung:
"Warum wurde die Mütterrente mehrfach angehoben, während Bestandsrentner der EM-Renten schlichtwegs in die Röhre gucken müssen?

Nach der Anpassung (höhere Zurechnungszeiten für Neuanträge) der EM-Renten auf Bestandsrenten angesprochen, hat Frau Nahles, damals noch Ministerin, die Verweigerung dieser Anpassung begründet mit den Mütterrenten, die aus Gründen der Gleichstellung ja auch nicht angepasst würden. Wie lautet die Begründung heute, weil ja die Mütterrente eben aus den Gründen nun schon mehrfach angepasst wurde?"

Soweit ich informiert bin, wird die diese Mütterrente, obwohl diese eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, aus dem Rententopf entnommen. Frau Nahles, damals als SPD-Ministerin für Arbeit und Soziales wollte das, wie es auch sein müsste, aus Steuermitteln bezahlt haben. Der damalige CDU-Finanzminister Schäuble verhinderte das jedoch und belastete damit wieder die Rentenkasse und nun macht Herr Scholz als SPD-Finanzminister genau da weiter. Auch das wird Wähler kosten.

Da muss man sich nicht wundern, wenn unsere Gesellschaft immer weiter auseinanderdriftet und die Rentner immer bedürftiger werden. Mir erscheint das ganze Konzept nicht durchdacht. Die ganz normale Altersrente müsste angehoben werden, die jetzige Festschreibung bis 2025 auf 48% hilft in dieser Höhe doch nicht wirklich. Was bringt das denn, wenn die Rentner genau deshalb auf Sozialleistungen und die möglicherweise kommende "Grundrente" angewiesen sind?

Zitat aus Ihrer Antwort: "In der Regel ist es jedoch so, dass Veränderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung nur für neue Rentner gelten."
Dann müsste ja die angestrebte "Grundrente" auch nur Neurentner betreffen. Genau das wird wohl nicht so sein, sonst macht es ja erst recht keinen Sinn.

MfG, Doris Herbst

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau H.,

gerne beantworte ich Ihre Frage nach der Anhebung der sogenannten Mütterrente.

Basis der Entscheidungen, die Mütterrente anzuheben, war sowohl in dieser als auch in der vergangenen Regierungskoalition die Stärkung der Anerkennung der Erziehungsleistung von Frauen und Männern. Darüber hinaus sollte dem Umstand entgegengewirkt werden, dass Eltern mit Kindern, die zu unterschiedlichen Zeiten geboren wurden, unterschiedlich behandelt werden.

Wie schon bei vorherigen Änderungen stand auch bei der jüngsten Verbesserung der Mütterrente – der Anhebung auf 2,5 Entgeltpunkte für vor 1992 geborene Kinder – die Frage der Finanzierung zur Diskussion. Für uns als SPD war wie schon in der Vergangenheit klar, dass die komplette Finanzierung aus Beitragsmitteln der gesetzlichen Rentenversicherung nicht zu leisten und eine Steuerfinanzierung dementsprechend sachgerecht wäre. Die CDU/CSU bestand jedoch auf einer Finanzierung aus Beitragsmitteln.

Dies alles ist natürlich kein Trost für die unbefriedigende Situation bestehender Erwerbsminderungsrentner. Wir setzen uns als SPD-Fraktion im Bundestag dafür ein, dass es auch hier zu Verbesserungen kommt – auch, wenn wir Widerständen aus den Reihen des Koalitionspartners entgegentreten müssen.

Das „Stichtagsprinzip“ ist ein zentrales Gestaltungsinstrument in der Rentenversicherung. Es schützt die Versicherten vor Verschlechterungen bei bereits laufende Leistungen. Gleichwohl bedeutet es aber natürlich auch, dass Leistungsverbesserungen grundsätzlich nur für zukünftige Anträge – also nach dem Inkrafttreten einer Reform – gewährt werden können. Nur in besonderen Ausnahmefällen entscheidet sich der Gesetzgeber, vom Stichtagsprinzip abzuweichen. Aus unserer Sicht wäre die Grundrente ein solcher Ausnahmefall: Da bei der Anerkennung von Lebensleistung nicht zwischen heutigen und künftigen Rentnerinnen und Rentnern unterschieden werden kann, setzen wir uns dafür ein, dass die Regelungen für alle gelten. Wir in der SPD halten die Grundrente unter anderem deswegen für ein wirksames Instrument gegen die von Ihnen beschriebene Altersarmut.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort einige weitere Einsichten in das Thema gegeben zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Martin Burkert