Portrait von Martin Burkert
Martin Burkert
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Martin Burkert zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Nikolaos M. •

Frage an Martin Burkert von Nikolaos M. bezüglich Verbraucherschutz

Warum darf ich nicht zur Wahl gehen?
Bin mit 3 Jahren nach Deutschland eingewandert und lebe also schon seit knapp 40 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland (Bayern).Es wird Werbung gemacht – „Geht zur Wahl“!!!
stellen Sie sich vor, ich will, aber darf nicht .Habe im 16 Lebensjahr eine Lehre begonnen und nach 3 Jahren auch abgeschlossen und bin seit meinem 20 Lebensjahr, bis jetzt Selbstständig. Hab also die gleichen Rechte und Pflichten, wie jemand der die Deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und kann nicht mitentscheiden !!
Warum darf ich nicht zur Wahl gehen?

Portrait von Martin Burkert
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Maniadakis,

vielen Dank für Ihre Frage auf www.abgeordnetenwatch.de. Ich kann Ihren Frust darüber verstehen, dass Sie nach so vielen Jahren, in denen Sie in Deutschland leben, nicht wählen dürfen.

Wir wollen den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für Menschen, die in unserem Land geboren sind oder seit langem mit uns zusammenleben. Doppelte Staatsbürgerschaft akzeptieren wir - die Menschen sollen sich mit dem Land ihrer Herkunft und mit Deutschland identifizieren. Einbürgerung ist nicht das Ende der Integration, aber sie ermöglicht die volle politische Teilhabe.

Denen, die noch nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben, aber schon längere Zeit hier leben, wollen wir das kommunale Wahlrecht geben, auch wenn sie nicht aus EU-Staaten kommen. Dafür müsste es im Deutschen Bundestag und im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit gegeben, um Art. 28 Abs. 1 des Grundgesetzes so zu erweitern, dass nicht nur, wie seit 1992, EU-Mitbürgerinnen und -Mitbürger das kommunale Wahlrecht haben, sondern dass auch so genannte Drittstaatsangehörige dieses Recht bekommen können. Die Bundesländer könnten dann ein entsprechendes kommunales Wahlrecht einführen.

Bei den so genannten Drittstaatsangehörigen reden wir über eine Gruppe von Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die im Durchschnitt seit rund 17 Jahren in Deutschland leben, die etwa 4,6 Millionen Menschen umfasst. Sie entspricht über 68 Prozent aller Menschen aus anderen Staaten, die bei uns leben. Diese Menschen haben wir bisher von kommunaler Teilhabe ausgeschlossen. Diese Menschen könnten dann nicht nur bei ihrer kommunalen Interessensvertretung mitentscheiden, sie könnten auch bei allen kommunalen Fragen konstruktiv mitwirken und sich einbringen: ob es um das Angebot von Sprachkursen geht, ob man die kultursensible Altenpflege anders diskutiert, ob das Wohnumfeld verbessert werden muss usw.

Sie haben mit Ihrem Argument Recht: Wir erwarten von den Menschen, die zu uns gekommen sind, dass sie ihre Pflichten als Steuerzahler erfüllen. Wir erwarten, dass sie Recht und Gesetz einhalten, und wir erwarten von ihnen, dass Integration - auch sprachliche - tatsächlich stattfindet. Unseren Erwartungen müssen wir auch entsprechende Angebote gegenüberstellen. Ein ernsteres Angebot als das der demokratischen Mitwirkung und Mitgestaltung gibt es nicht. Deshalb sind wir für die Einführung des Kommunalwahlrechts für Drittstaatsangehörige, das übrigens 16 EU-Staaten entsprechend in ihren nationalen Gesetzen geregelt haben.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Burkert