
Schadensersatz definiert sich nach § 252 des BGB: „Der zu ersetzende Schaden umfasst auch den entgangenen Gewinn.“
(c) Markus Uhl
Schadensersatz definiert sich nach § 252 des BGB: „Der zu ersetzende Schaden umfasst auch den entgangenen Gewinn.“
Wir müssen den Individualverkehr klimafreundlicher machen, indem wir die Emissionen reduzieren. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es eine technologieoffene Herangehensweise.
Zugleich halte ich die direkte Verknüpfung zwischen dem Verbrennermotor und der Flutkatastrophe im Saarland für unzulässig. Als CDU haben wir im neuen Grundsatzprogramm festgeschrieben, dass wir die Technologieführerschaft für nachhaltige Antriebe gewinnen wollen.
Da es sich bei dem Referentenentwurf noch um eine sehr frühe Konzeption der Bundesregierung handelt, bitte ich Sie, sich an die Vertreter der Ampelparteien zu wenden
Dies führt für die Wirtschaft als auch für Privatpersonen zu finanziellen Problemen. Eine Entspannung dieser Situation kann nur erfolgen, wenn die Angebotsseite vergrößert wird.
Der „Smart-City-Stufenplan“ soll regeln, wie einzelne Projekte auf weitere Städte übertragen werden können und welche Aufgaben Bund, Länder und Kommunen dabei haben.