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Markus Stein
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Frage von Florian D. •

Wie kann es sein, das eine Bezuschussung zum Brennstoffen(Heizöl, etc) erst erfolgt, wenn der doppelte Preis gezahlt wurde?

Sehr geehrter Herr Stein, ich kann leider überhaupt nicht verstehen wie sich diese Formel erdacht wurde. Erst muss man den Bürger mit dem Doppelten Kaufpreis belasten, in dem Wissen das die Preislage in den Jahren 2021/2022 für die Meisten Bürger keine Förderung zulässt. Zu allem überfluss wird erst ab einer Summe von 100€ gezahlt!!! Ich würde Sie doch bitten dieses Vorgehen mal zu hinterfragen. Auch das diese Bezuschussung in allen Bundesländern verschieden ist(Berlin Faktor 1,7) ist eine unfaire Behandlung gegebenüber den Bürgern. Ich habe mich schon lange nicht mehr so geärgert über unsere Regierung!!! Evtl. sollten die Damen und Herren des Bundestages auch einmal mit einem normalen Gehalt den Lebensunterhalt bestreiten um zu merken wie sehr sich solch eine Teuerung auf das Leben auswirken kann. Ich hoffe das meine Frage auch bei Ihnen ankommt und sogar gelesen wird und vll zu einer Diskussion führt.

Mit freundlichen Grüßen

Florian D.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr D.,
 
danke für Ihre Nachricht!
 
Hierzu möchte ich gerne Folgendes ausführen:
 
Die Vorgaben für die Härtefallhilfen für Privathaushalte, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, gelten bundeseinheitlich. Antragsberechtigung, Referenzpreise etc. sind also überall gleich geregelt, die Länder setzen die entsprechenden Vorgaben des Bundes lediglich um. Die von Ihnen angesprochene abweichende Bezuschussung für das Bundesland Berlin geht zurück auf ein bereits vor dem Bund beschlossenes eigenes Programm.
 
Der Vollständigkeit halber sei gesagt, dass Rheinland-Pfalz von der Möglichkeit für folgende Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht hat: Bei Lieferverzögerungen kann bei einer nachgewiesenen Bestellung bis zum 1. Dezember 2022 ein Lieferdatum bis zum 31. März 2023 berücksichtigt werden.
 
Die Unterstützungsmaßnahmen des Bundes und der Länder, die in den vergangenen Monaten zur Abfederung der Energiepreiskrise auf den Weg gebracht wurden, gehen aber weit über die o.g. Härtefallhilfen hinaus. Auch wenn Letztere wie gesagt nicht in den landespolitischen Zuständigkeitsbereich fallen, so kann ich Ihnen doch versichern, dass meinen Kolleginnen und Kollegen sehr bewusst ist, welch großen Belastungen viele Menschen trotz aller Hilfen ausgesetzt sind. Deshalb kann es sehr gut sein, dass im Rahmen der Haushaltsmittel weitere Unterstützungsmaßnahmen nötig werden.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Markus Stein, MdL

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