
(...) Der Schutz der deutschen Kernkraftwerke gegen den Absturz eines Flugzeugs wurde als Folge der Anschläge vom 11.09.2001 durch die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit untersucht. Ergebnis war, dass keine sicherheitstechnischen Bedenken gegen den Betrieb des KKI 1 bestehen. (...)