(...) der Länderfinanzausgleich soll nach dem Grundgesetz Finanzkraftunterschiede zwischen den Ländern angemessen ausgleichen. Im System wird daher lediglich die Einnahmenseite (Finanzkraft) der Länder betrachtet. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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