(...) zu Ihrem Vorschlag einer Gesetzesänderung ist zunächst anzumerken, dass das Einkommensteuergesetz Bundesrecht ist und deshalb nur vom Bundesgesetzgeber geändert werden kann. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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