(...) Patienten dürfen grundsätzlich nur dann auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung stationär behandelt werden, wenn eine ambulante Behandlung nicht möglich oder weniger erfolgversprechend erscheint. Wie die Situation bei dem Bandscheibenvorfall Ihrer Stieftochter einzuschätzen war, kann das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit nicht beurteilen. (...)
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