(...) Durch elektronische Zigaretten mit Tabakerhitzung ist eine Belastung der Innenraumluft mit tabakspezifischen Schadstoffen und somit eine Passivrauchbelastung zu erwarten. Diese Produkte fallen daher in Bayern unter das Gesundheitsschutzgesetz (GSG), das die Bevölkerung vor den gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens schützen soll. (...)
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