(...) Ein dauerhafter Ankauf von Steuerdaten-CD´s führt dagegen weiterhin zu einer Besteuerung nach dem Zufallsprinzip. Auch gibt es eine höchstrichterliche Klärung im Umgang mit Datenankäufen bislang lediglich hinsichtlich der „Verwertbarkeit“ angekaufter Steuerdaten. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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