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Frage von Per G. •

Frage an Markus Söder von Per G. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Söder,

meine Frage geht zum Länderfinanzausgleich in Bezug auf die Arbeitskräftewanderungen
zwischen den Bundesländern (Ost nach West oder Nord nach Süd). Welche Formel im Länderfinanzausgleich beschreibt den Nutzen (Föderationsrendite), wenn Leute im Osten oder Norden zur Schule gehen und dort ihre Berufsausbildung absolvieren (ostdeutsche Bundesländer oder norddeutsche Bundesländer) und später nach Ihrer Berufsausbildung bzw. nach dem Studium im Süden (süddeutsche Bundesländer, z. B. Hessen oder Baden-Württemberg oder Bayern) zum Arbeiten gehen? Dann zeigt sich die Föderationsrendite darin, dass diese Leute (seit 1990 ca. 2 Millionen Leute aus den östlichen Bundesländern oder 4-6 Millionen aus den norddeutschen Bundesländern) in Hessen oder Baden-Württemberg oder Bayern arbeiten gehen und Steuern zahlen, obwohl sie weder dort ihre Schule noch ihre Ausbildung noch ihr Studium absolviert haben. Über die Zusendung der Formel für die Förderationsrendite würde ich mich sehr freuen, da damit auch im bayrischen Finanzministerium gerechnet wird.
Der Länderfinanzausgleich hat auch eine Komponente, der nützlich für alle ist (vgl. Kantone in der Schweiz oder Bundesländer in Österreich, deren Föderationen durch die Arbeitskräfte-wanderung zwischen den Gebietskörperschaften auch profitieren und daher weltweit oder OECD weit hoch angesehen sind). Andererseits profitiert auch Wirtschaftsunternehmen davon, z. B. VW durch die Produktion von VW Phaeton (Luxusauto) in Dresden in Sachsen oder BMW durch die Produktion von Autos in Leipzig in Sachsen.
Vielen Dank vorab für die Beantwortung meiner Frage.

Freundliche Grüße
aus Braunschweig

Per Grunenberg

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Grunenberg,

der Länderfinanzausgleich soll nach dem Grundgesetz Finanzkraftunterschiede zwischen den Ländern angemessen ausgleichen. Im System wird daher lediglich die Einnahmenseite (Finanzkraft) der Länder betrachtet. Jegliche Ausgaben - also auch die von Ihnen angesprochenen für Schul- oder Berufsausbildung - werden in den Länderfinanzausgleich nicht einbezogen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Markus Söder, MdL
Staatsminister

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