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Markus Koob
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Frage von Werner K. •

Leistungen Asylbewerber Syrer 2 Erw. 7 Kinder p.Monat 3.916,83 zzg. KV, zzg. Wohnung/Haus Frage: Können Sie diese Summen als realistisch bestätigen? Danke

Ein Video mit den o.a. Zahlen geht im Moment viral.
Realistisch oder Fake news?

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Sehr geehrter Herr K.,

herzlichen Dank für Ihre Frage. Zunächst einmal finde ich es datenschutzrechtlich problematisch, wenn Leistungsbescheide für Empfänger sozialer Hilfen immer wieder heimlich abfotografiert und ins Netz gestellt werden. Konkret geht es wohl um einen Bescheid der Stadt Heiligenhafen in Schleswig-Holstein aus dem Jahr 2019 für eine Asylbewerberfamilie. Ein Blogger griff das geleakte Dokument damals auf und beschwert sich in einem Facebook-Video, das sich entsprechend verbreitete.

Die betroffenen öffentlichen Stellen, die Stadt Heiligenhafen und das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, haben hierzu bereits Stellung bezogen – deren Einschätzung kann ich mich nur anschließen:

Es soll der Eindruck erweckt werden, dass Asylbewerber besser als andere Gruppen gestellt werden. Teilt man die Summe durch die neun Familienmitglieder, so erhält jede Person 435,20 EUR. Die Kosten für die Krankenhilfe werden tatsächlich nicht im Leistungsbescheid aufgeführt. Der Grund liegt darin, dass die Kassen entstandene Kosten direkt mit den Leistungsbehörden abrechnen. Eine festgelegte monatliche Summe, wie bei normal Versicherten, fließt den Krankenkassen dadurch nicht zu. Stattdessen wird nur bezahlt, wenn die Person tatsächlich zum Arzt geht.

Krankenhilfe als Bestandteil der Sozialhilfe ist für Menschen vorgesehen, die nicht krankenversichert sind und die sich die Kosten für ärztliche Behandlungen oder für Krankenhausaufenthalte nicht leisten können. Diese Sachleistungen werden nur in akut notwendigen Fällen gewährt.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die nach Asylbewerberleistungsgesetz zu gewährenden Grundleistungen in ihrer Höhe unter den Sätzen von Hartz IV (SGB II) und SGB XII liegen.

Im konkreten Fall verwundert es mich nicht, dass lediglich die erste Seite mit der Gesamtsumme veröffentlicht wurde. Auf den Folgeseiten eines solchen Bescheides wird diese Summe nochmal nach den Regelsätzen, den Wohn-, Strom- und Heizkosten aufgeschlüsselt. Am Ende werden die jeweiligen Zahlungsempfänger aufgelistet. Das sind dann nicht nur die Asylbewerber, sondern auch Vermieter, Stadtwerke und andere. Das Geld werde somit nicht einfach an die Familie ausgezahlt.

Abschließend möchte ich nochmal deutlich machen: Die unerlaubte Weitergabe und Zurschaustellung von Leistungsbescheiden ist ein beliebtes Mittel, um im Internet für Empörung zu sorgen. Gerade wenn von den Verbreitern auch die Namen und Adresse der betroffenen Personen publiziert werden, sehen diese sich oft extremsten Beschimpfungen und Drohungen im Netz ausgesetzt und müssen auch um ihre körperliche Unversehrtheit fürchten. Daher meine Bitte: Prüfen Sie stets kritisch, wenn Ihnen solche Inhalte begegnen. Ich hoffe, dass ich mit meiner Antwort einen Beitrag dazu leisten konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Koob

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