(...) dürfen sie die Loyalitätspflichten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - die auch die persönliche Lebensführung betreffen können - weitreichender als weltliche Arbeitgeber im Arbeitsvertrag verbindlich festlegen (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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