(...) Die Europäische Kommission kann also nicht einfach eine Richtlinie oder eine Verordnung erlassen. Am häufigsten angewandt wird das sogenannte Mitentscheidungsverfahren, bei dem Rat und Parlament gleichberechtigt sind und gemeinsam über den Vorschlag beschließen. Hier kann sich das Parlament in über 80% der Fälle gegenüber dem Rat mit seinen Forderungen durchsetzen. (...)
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